Unser Service-Telefon:   +49 (2452) 145121

Städtische Kindertagesstätte Heinsberg II

Sittarder Straße 19
52525 Heinsberg (Heinsberg)
 
Kontaktdaten
Astrid Thelen  
Telefon: +49 (2452) 22905
E-Mail: kita-sittarderstrasse@kita-heinsberg.de

Träger

Stadt Heinsberg
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
Telefon: 02452-145126
Telefax: 02452-141095
E-Mail: helmi.klems@heinsberg.de
Web: http://www.heinsberg.de

Angebotene Plätze

Anzahl Plätze: 65
  • ab 2 Jahren

Pädagogisches Profil

  • besondere Sprachförderung
  • Wald- und Umweltpädagogik
  • KiTa & Natur

Kurzinfo

Die Kita verfügt über eine Kooperation mit der Naturschutzstation Haus Wildenrath zur naturpädagogischen Früherziehung.


 Nach oben

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag:

- 25 Stunden: 7.00 Uhr - 12.00 Uhr

- 35 Stunden: 7.00 Uhr - 14.00 Uhr

- 45 Stunden: 7.00 Uhr - 16.00 Uhr


 Nach oben

Schließungszeiten

Schließungszeiten:

- 3 Wochen in den Sommerferien

- bis zu 5 Tage in den Weihnachtsferien

- 2 Teamtage 

- 1 Tag zur Teamfortbildung

 

Die Schließungszeiten werden jährlich mit dem Rat der Kindertageseinrichtung abgestimmt und den Eltern rechtzeitig bekannt gegeben.

Wenn Eltern für ihr Kind während der Schließungszeit in den Sommerferien eine Betreuung benötigen, kann dies bei frühzeitiger Abstimmung mit der Leiterin in einer anderen innerstädt. Tageseinrichtung organisiert werden.


 Nach oben

Team

In unserer Einrichtung arbeiten:

- eine Leiterin

- Erzieherinnen in Voll- und Teilzeit

- 1 Hauswirtschaftskraft

- 1 Alltagshelfer


 Nach oben

Innen

Unsere Kita ist zweigeschossig:

  • Im Erdgeschoss befinden sich die Sonnen- und die Sternengruppe mit ihren Nebenräumen und ihrem gemeinsamen Waschraum, ein Kindercafé, das Büro und eine Gästetoilette.
  • Im Obergeschoss befindet sich die Mondgruppe mit Nebenraum und Waschraum, ein Wickelraum, die Turnhalle, ein Multifunktionsraum, ein Abstellraum und eine Küche, die gleichzeitig als Personalraum genutzt wird.
  • Im Flurbereich oben befindet sich die Puppenecke.

 Nach oben

Außen

Das Außengelände ist von vielen großen Bäumen umgeben, die im Sommer ausreichend Schatten spenden.

Klettergerüst mit Rutsche, Wackelsteg, Kletterwand und Schaukeln, Balancierbalken, Rutsche, eine Wippe, Wipptiere, Spielhäuschen, ein großer Sandkasten, eine Nestschaukel und eine Spielwiese bieten den Kindern ausreichend Gelegenheit, ihrem Bewegungsdrang gerecht zu werden. Ein großer befestigter Platz und eine Fahrbahn laden die Kinder zum Fahren mit den verschiedensten Fahrzeugen ein.


 Nach oben

Pädagogisches Profil

Bewegung

Die Entwicklung des Kindes ist ein ganzheitlicher Prozess, in dem die Bewegung eine ganz wichtige Bedeutung einnimmt. Durch Bewegung lernen die Kinder sich selbst und ihre körperlichen Fähigkeiten kennen. Kinder erschließen sich ihre Welt durch Bewegung. Sie werden umso sicherer in ihren Bewegungen, je vielfältiger ihre sensorischen Fähigkeiten geübt werden. So gelingt es ihnen besser, die an sie gestellten Anforderungen zu bewältigen.

Wir bieten den Kindern ausreichende Möglichkeiten, ihrem Bewegungsdrang und ihrer sinnlichen Wahrnehmung gerecht zu werden.

Des Weiteren gehören regelmäßige Spaziergänge, Waldtage und Ausflüge zu unserem Kindergartenalltag.

 

Natur- Umgebungs-und Sachwissen

Kinder entdecken täglich Neues. Sie bekommen Einblicke in die naturwissenschaftlichen Zusammenhänge von Physik, Chemie und Biologie.

Viele Erfahrungen machen sie zum ersten Mal und erfinden die Welt für sich neu.

Kinder staunen über biologische und physikalische Gesetzmäßigkeiten, finden eigene Erklärungen, haben aber auch viele Fragen.

Wir unterstützen die Kinder in ihrer Entdeckerfreude, nehmen ihre Fragen ernst und lassen ihnen Zeit, Neues zu erkunden und zu verstehen.

Wir gehen den Dingen gemeinsam mit den Kindern auf den Grund und bieten Möglichkeiten, dem Wissensdurst und der Entdeckerfreude gerecht zu werden.

 

Sprache

Die Sprache ist ein „Werkzeug“, mit dem wir Gedanken, Wünsche und Gefühle ausdrücken. Sprach- und Ausdrucksfähigkeit kann ein Kind jedoch nicht allein entwickeln.

Durch die Kommunikation mit Kindern und Erwachsenen wächst ein Kind in die Gesellschaft hinein. Es lernt die Gedanken Anderer kennen und entwickelt eigene Vorstellungen von der Welt.

In alltäglichen Situationen greifen wir die Sprechfreude der Kinder auf und ermutigen sie zum Sprechen.

Ebenso sind gemeinsame Spiele immer wieder Anlässe, um mit den Kindern ins Gespräch zu kommen. Dies stärkt ihr Selbstbewusstsein und führt zu immer größerer Sprechsicherheit.

 

Partizipation und Beteiligung von Kindern

Partizipation heißt: Entscheidungen, die das eigene Leben und das Leben der Gemeinschaft betreffen, zu teilen und gemeinsam Lösungen für Probleme zu finden.

Sie basiert auf Demokratie, deren drei Grundwerte Freiheit, Gleichberechtigung und Solidarität sind.

Die Kinder verbringen einen großen Teil ihres Tages in unserer Kita. Sie entscheiden viele Dinge, die ihre Person oder das alltägliche Zusammenleben betreffen.

Kinder lernen anderen Menschen nur mit Achtung, Respekt und Wertschätzung zu begegnen, wenn sie dies selbst erfahren. Wir versuchen durch unser Handeln den Kindern ein Vorbild zu sein.

Wir ermutigen sie dazu, ihre Meinung zu äußern und vermitteln ihnen die Wichtigkeit einer eigenen Meinung


 Nach oben

Aufnahmekriterien

Grundsätzlich werden nur Kinder aus dem Jugendamtsbezirk der Stadt Heinsberg aufgenommen.

Die Aufnahme der Kinder soll in der Regel vom Inklusionsgedanken getragen werden. Im Interesse des Kindes ist im Einzelfall zu prüfen, ob die notwendigen Voraussetzungen in der Kita (Räume, Ausstattung, Personal, Kooperationen mit anderen Institutionen und Professionen) gegeben sind oder geschaffen werden können.

Maßgeblich für die Platzvergabe sind neben dem Inklusionsgedanken grundsätzlich die Struktur und das Konzept der Einrichtung:

  • Alters- und Gruppenstruktur der Einrichtung
  • Freie Platzkapazitäten
  • Buchungszeiten
  • Einzelfallprüfungen bei Kindern mit besonderem Förderbedarf

 

Kriterien für die Platzvergabe an Ü3- und U3-Kinder:

Nach Prüfung und Festlegung des möglichen Angebots für das kommende Kita-Jahr vergibt die Einrichtung bzw. der Träger nach folgenden Kriterien die Plätze, wobei die Kriterien in folgender Reihenfolge greifen:

  1. Kinder von Alleinerziehenden, die berufstätig bzw. in Ausbildung (Studium, Schul-, Berufsausbildung) sind und Kinder, deren Elternteile beide berufstätig bzw. in Ausbildung sind und deren Geschwister die KITA im Aufnahmejahr gleichzeitig besuchen werden (unabhängig vom Wohnbereich)
  2. Kinder aus dem Wohnbereich (Innenstadt entsprechend KITA-Bedarfsplan) von Alleinerziehenden, die berufstätig bzw. in Ausbildung (Studium, Schul-, Berufsausbildung) sind.    
  3. Kinder aus dem Wohnbereich, deren Elternteile beide berufstätig bzw. in Ausbildung sind.
  4. Kinder, deren Geschwister die KITA im Aufnahmejahr gleichzeitig besuchen werden.
  5. Rangfolge nach Alter der Kinder des Wohnbereiches in den jeweiligen Altersgruppen: Ü3: 5, 4, 3, Jahre, U3: 2 Jahr(e) 

Sollten unter Berücksichtigung dieser Punkte nicht alle Betreuungsplätze von Kindern aus dem Wohnbereich in Anspruch genommen werden, so werden diese Plätze auch Kindern aus den übrigen Stadtteilen entsprechend der vorgenannten Reihenfolge zur Verfügung gestellt.

 

Härtefallregelung

Die Aufnahme von Kindern aus Familien in besonderen Notlagen, wie z.B. Tod eines Elternteils, lang andauernde Erkrankungen, Pflege von Angehörigen, Sicherung des Kindeswohls  oder ähnliche Notlagen erfolgt vorrangig, unabhängig von den vorgenannten Kriterien, sofern zum Zeitpunkt des Auftretens des Platzbedarfs  freie KITA- Plätze vorhanden sind bzw. unter Berücksichtigung der rechtlichen Voraussetzungen zusätzliche KITA-Plätze geschaffen werden können  (Härtefallregelung). 

 

Kriterien für die Vergabe der Plätze mit einer Betreuungszeit von 45 Stunden wöchentlich:

Für die Vergabe der Plätze mit einer Betreuungszeit von 45 Stunden wöchentlich werden zusätzlich folgende Kriterien zugrunde gelegt:

  1. Kinder von Alleinerziehenden, die einer Berufstätigkeit in Vollzeit nachgehen bzw. sich in Ausbildung (Studium, Schul-, Berufsausbildung)  befinden und aufgrund der beruflichen   Verhinderung des Elternteils  einer Betreuung von mehr als  35 Wochenstunden bedürfen.
  2. Kinder von Eltern, die beide einer Berufstätigkeit in Vollzeit nachgehen bzw. die sich in Ausbildung (Studium, Schul-, Berufsausbildung) befinden und aufgrund derer beruflicher Verhinderung einer Betreuung von mehr als 35 Wochenstunden bedürfen.
  3. Kinder von Alleinerziehenden, die einer Berufstätigkeit in Teilzeit nachgehen und aufgrund der beruflichen  Verhinderung des Elternteils  einer Betreuung von mehr als  35 Wochenstunden bedürfen.
  4. Kinder von Eltern, die beide einer Berufstätigkeit in Teilzeit nachgehen und aufgrund derer beruflicher Verhinderung einer Betreuung von mehr als 35 Wochenstunden bedürfen.

 

 

 

 


 Nach oben

Elternbeitrag

Allgemeine Informationen und Erläuterungen zum Elternbeitrag. Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung - ganz gleich in welcher Trägerschaft - kann ein Elternbeitrag erhoben werden. Dies ist in einer Satzung geregelt. Für die Festsetzung des Beitrages müssen dem Jugendamt Einkommensnachweise vorgelegt werden. Grundlage für die Beitragshöhe sind die 'positiven' Einkünfte. Der sich daraus ergebene Beitrag kann in der entsprechenden Elternbeitragstabelle entnommen werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Zum Seitenanfang

Wir sind für Sie da

Bei weiteren Fragen zum Kita-Navigator wenden Sie sich bitte an unsere Servicestelle:

Servicestelle des Jugendamtes
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
Telefon: +49 (2452) 145121
E-Mail: kita-info@heinsberg.de

Im Kita-Navigator können Sie sich nicht für einen Platz bei einer Tagespflegeperson vormerken.

Ansprechpartner für einen Tagespflegeplatz ist  Herr Kaumanns, Tel.-Nr.: 02452-145125

Haben Sie Fragen?

Um Ihnen direkt und schneller behilflich sein zu können, haben wir hier Ihre häufigsten Fragen und unsere Antworten für Sie zusammengestellt.
 
Zu den häufig gestellten Fragen.