Unser Service-Telefon:   +49 2452 145122

Städt. Kindertagesstätte Regenbogen Im Klevchen

Schafhausener Straße 51
52525 Heinsberg (Heinsberg)
 
Kontaktdaten
Claudia Sperath  
Telefon: 02452 1593386
E-Mail: kita-klevchen@kita-heinsberg.de

Träger

Stadt Heinsberg
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
Telefon: 02452-145126
Telefax: 02452-141095
E-Mail: helmi.klems@heinsberg.de
Web: http://www.heinsberg.de

Angebotene Plätze

Anzahl Plätze: 115
  • ab 2 Jahren
  • ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt

Pädagogisches Profil

  • besondere Sprachförderung
  • Glücksschmiede-Heldenreise

Kurzinfo

Die Kindertageseinrichtung hat im Februar 2023 den Betrieb aufgenommen. Die Einrichtung bietet ab dem Kindergartenjahr 2023/2024 Plätze für 115 Kinder in fünf Gruppen


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Öffnungszeiten


Buchungszeiten:

25 Stunden:                   07:00 Uhr - 12:00 Uhr

35 Stunden (geteilt):      07:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

35 Stunden (Block):        07:00 Uhr - 14:00 Uhr

45 Stunden:                    07:00 Uhr - 16:00 Uhr



                                                                                                                                    



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Schließungszeiten

Unsere Kita hat maximal 27 Schließungstage im Jahr. Dazu gehört die Schließung von 3 Wochen in den Sommerferien, um Weihnachten und Neujahr, 2 Teamtage (sie dienen zur Vorbereitung unserer pädagogischen Arbeit) und zwei Brückentage.                                                                                                                                         
Die Schließungstage werden jährlich mit dem Rat der Kindertageseinrichtung und dem Träger abgestimmt und den Eltern rechtzeitig bekannt gegeben.


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Team

In unserer Einrichtung gibt es folgende personelle Besetzungen:

1        Leitung
9        Pädagogische Fachkräfte
4        Ergänzungskräfte
1        Hauswirtschaftskraft
1        Alltagshelferin




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Zusammenarbeit mit Eltern

Unser Kindertagesstätte versteht sich als familienergänzende Einrichtung.

Für eine gute pädagogische Arbeit ist eine Kooperation zwischen Eltern und Team die Grundvoraussetzung.
Uns ist es wichtig, von Beginn an eine vertrauensvolle Erziehungspartnerschaft zu schaffen. Nur so können auch die Kinder in der Einrichtung ankommen und sich wohlfühlen.

Um den Übergang vom Elternhaus in die Kindertageseinrichtung zu erleichtern, ist die Eingewöhnungszeit von großer Bedeutung.
Die Eingewöhnung der Kinder legt den Grundstein für die gesamte Kindergartenzeit und wird von uns, in Anlehnung an das Berliner Eingewöhnungsmodell, sehr ernst genommen. Hier achten wir individuell auf die Bedürfnisse der Kinder und Eltern. Die Dauer der Eingewöhnung orientiert sich am Tempo jedes einzelnen Kindes. Wichtig hierbei ist es, dass die Kinder Vertrauen zum pädagogischen Personal ihrer Gruppe aufbauen. Bei einer späteren Trennung ist es enorm wichtig, dass die Kinder den Kollegen soweit vertrauen, dass sie sich von ihnen trösten lassen, wenn dies notwendig ist.  
Gerne können die Kinder während der gesamten Kindergartenzeit ein Kuscheltier von zu Hause mit in die Einrichtung bringen, wodurch sie in für sie neuen oder verunsichernden Situationen Halt und Geborgenheit erfahren können.
Hier ist es uns nur wichtig, dass das Kuscheltier nicht zu groß ist und im Fach oder an der Garderobe Platz finden kann, wenn es nicht gebraucht wird.  

Für Kritik und Anregungen der Eltern haben wir stets ein offenes Ohr und bieten ihnen auch die Möglichkeit, anonym ihre Meinung zu äußern. Hierzu befindet sich im Eingangsbereich der Kita ein Briefkasten, wo die Eltern ihre Wünsche, aber auch ihre Kritikpunkte mitteilen können. Gerne vereinbaren wir auch Termine, um ein persönliches Gespräch mit den Eltern zu führen. Unterstützende Medien, wie Übersetzungsprogramme, Bilderbücher, Fotos, mehrsprachige Flyer oder Piktogramme unterstützen uns bei der Verständigung.

In unserer Einrichtung haben die Eltern die Möglichkeit, durch Hospitationen, einmal jährlich stattfindenden Elternsprechtagen, Tür- und Angelgespräche und aushängenden Informationen an den Gruppen, ständig mit uns im Dialog zu sein und einen Einblick in unsere pädagogische Arbeit zu erhalten. Wichtig sind für uns auch Eltern-Kind-Aktionen, z.B. gemeinsames Plätzchen backen oder Schultüten oder Drachen basteln.

Der Elternbeirat, der jährlich von den Eltern neu gewählt wird, stellt das Bindeglied zwischen Elternschaft, dem Personal der Einrichtung und dem Träger dar.
Er wird von uns über verschiedene pädagogische, organisatorische und personelle Themen unterrichtet und mit einbezogen. Aktiv beteiligt sich der Elternbeirat z.B. an der Durchführung und Planung von Festen und Aktionen.


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Aufnahmekriterien

Grundsätzlich werden nur Kinder aus dem Jugendamtsbezirk der Stadt Heinsberg aufgenommen.

Die Aufnahme der Kinder soll in der Regel vom Inklusionsgedanken getragen werden. Im Interesse des Kindes ist im Einzelfall zu prüfen, ob die notwendigen Voraussetzungen in der Kita (Räume, Ausstattung, Personal, Kooperationen mit anderen Institutionen und Professionen) gegeben sind oder geschaffen werden können.

Maßgeblich für die Platzvergabe sind neben dem Inklusionsgedanken grundsätzlich die Struktur und das Konzept der Einrichtung:

    Alters- und Gruppenstruktur der Einrichtung
    Freie Platzkapazitäten
    Buchungszeiten
    Einzelfallprüfungen bei Kindern mit besonderem Förderbedarf

 

Kriterien für die Platzvergabe an Ü3- und U3-Kinder:

Nach Prüfung und Festlegung des möglichen Angebots für das kommende Kita-Jahr vergibt die Einrichtung bzw. der Träger nach folgenden Kriterien die Plätze, wobei die Kriterien in folgender Reihenfolge greifen:

  1. Kinder von Alleinerziehenden, die berufstätig bzw. in Ausbildung (Studium, Schul-, Berufsausbildug) sind und Kinder, deren Elternteile beide berufstätig bzw. in Ausbildung sind und deren Geschwister die KITA im Aufnahmejahr gleichzeitig besuchen werden (unabhängig vom Wohnbereich)
  2. Kinder aus dem Wohnbereich (Innenstadt entsprechend KITA-Bedarfsplan) von Alleinerziehenden, die berufstätig bzw. in Ausbildung (Studium, Schul-,    Berufsausbildung)   sind.   
  3. Kinder aus dem Wohnbereich, deren Elternteile beide berufstätig bzw. in Ausbildung sind.
  4.  Kinder, deren Geschwister die KITA im Aufnahmejahr gleichzeitig besuchen werden.
  5.  Rangfolge nach Alter der Kinder des Wohnbereiches in den jeweiligen Altersgruppen: Ü3: 5, 4, 3, Jahre, U3: 2 Jahr(e)

Sollten unter Berücksichtigung dieser Punkte nicht alle Betreuungsplätze von Kindern aus dem Wohnbereich in Anspruch genommen werden, so werden diese Plätze auch Kindern aus den übrigen Stadtteilen entsprechend der vorgenannten Reihenfolge zur Verfügung gestellt.

Härtefallregelung

Die Aufnahme von Kindern aus Familien in besonderen Notlagen, wie z.B. Tod eines Elternteils, lang andauernde Erkrankungen, Pflege von Angehörigen, Sicherung des Kindeswohls  oder ähnliche Notlagen erfolgt vorrangig, unabhängig von den vorgenannten Kriterien, sofern zum Zeitpunkt des Auftretens des Platzbedarfs  freie KITA- Plätze vorhanden sind bzw. unter Berücksichtigung der rechtlichen Voraussetzungen zusätzliche KITA-Plätze geschaffen werden können  (Härtefallregelung).

Kriterien für die Vergabe der Plätze mit einer Betreuungszeit von 45 Stunden wöchentlich:

Für die Vergabe der Plätze mit einer Betreuungszeit von 45 Stunden wöchentlich werden zusätzlich folgende Kriterien zugrunde gelegt:

  1.  Kinder von Alleinerziehenden, die einer Berufstätigkeit in Vollzeit nachgehen bzw. sich in Ausbildung (Studium, Schul-, Berufsausbildung)  befinden und aufgrund der beruflichen   Verhinderung des Elternteils  einer Betreuung von mehr als  35 Wochenstunden bedürfen.
  2.  Kinder von Eltern, die beide einer Berufstätigkeit in Vollzeit nachgehen bzw. die sich in Ausbildung (Studium, Schul-, Berufsausbildung) befinden und aufgrund derer beruflicher Verhinderung einer Betreuung von mehr als 35 Wochenstunden bedürfen.
  3.  Kinder von Alleinerziehenden, die einer Berufstätigkeit in Teilzeit nachgehen und aufgrund der beruflichen  Verhinderung des Elternteils  einer Betreuung von mehr als  35 Wochenstunden bedürfen.
  4.   Kinder von Eltern, die beide einer Berufstätigkeit in Teilzeit nachgehen und aufgrund derer beruflicher Verhinderung einer Betreuung von mehr als 35 Wochenstunden bedürfen.


 

 

 

 


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Elternbeitrag

Allgemeine Informationen und Erläuterungen zum Elternbeitrag. Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung - ganz gleich in welcher Trägerschaft - kann ein Elternbeitrag erhoben werden. Dies ist in einer Satzung geregelt. Für die Festsetzung des Beitrages müssen dem Jugendamt Einkommensnachweise vorgelegt werden. Grundlage für die Beitragshöhe sind die 'positiven' Einkünfte. Der sich daraus ergebene Beitrag kann in der entsprechenden Elternbeitragstabelle entnommen werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Weitere Informationen zum Elternbeitrag finden Sie hier.

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Wir sind für Sie da

Bei weiteren Fragen zum Kita-Navigator wenden Sie sich bitte an unsere Servicestelle:

Servicestelle des Jugendamtes
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
Telefon: +49 2452 145122
E-Mail: kita-info@heinsberg.de

Im Kita-Navigator können Sie sich nicht für einen Platz bei einer Tagespflegeperson vormerken.

Ansprechpartner für einen Tagespflegeplatz ist  Herr Kaumanns, Tel.-Nr.: 02452-145125

Haben Sie Fragen?

Um Ihnen direkt und schneller behilflich sein zu können, haben wir hier Ihre häufigsten Fragen und unsere Antworten für Sie zusammengestellt.
 
Zu den häufig gestellten Fragen.